Stele: Hammurabi vor Schamasch, mit den Gesetzen darunter

Im berühmten Kodex Hammurabi werden treulose Ehefrauen streng bestraft. Aber auch Vergewaltigung und Inzest werden mit der Todesstrafe geahndet.

§ 129

Wenn die Ehefrau eines Mannes mit einem anderen Mann beim Beischlaf ergriffen wird, bindet man beide und wirft sie ins Wasser.
Wenn jedoch der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben lässt, dann wird auch der König seinen Diener am Leben lassen.

§ 130

Wenn ein Mann die Ehefrau eines (anderen) Mannes, die noch keinen Beischlaf mit einem männlichen Wesen hatte und im Hause ihres Vaters wohnt, knebelt und in ihrem Schoss liegt, und (wenn) man ihn (dabei) ergreift, dann wird man ihn töten. Die Frau aber wird freigelassen.

§ 131

Wenn ein Ehemann seine Ehefrau des Ehebruchs bezichtigt, sie aber nicht beim Beischlaf ergriffen wurde, soll sie bei Gott schwören und zu ihrem Elternhaus zurückkehren.

§ 132 Wenn auf die Ehefrau eines Mannes wegen eines anderen Mannes mit dem Finger gezeigt wurde, sie aber beim Beischlaf mit dem andern Mann nicht ergriffen wurde, dann wird sie für ihren Ehemann zum Flussordal gehen.

§ 142

Wenn eine Ehefrau ihren Ehemann hasst und zu ihm sagt: "Du sollst mich nicht anfassen!", dann wird ihre Angelegenheit in ihrem Tor* untersucht werden. Wenn sie sich züchtig und fehlerfrei betrug, obwohl ihr Mann ausging und sie höchst unehrerbietig behandelte, dann wird diese Frau, ohne eine Schande davon zu tragen, ihre Mitgift nehmen und zum Hause ihres Vaters (zurück)gehen.

*Tor = Gerichtsstätte, hier des Stadtviertels

§ 143

Wenn sie sich (aber) nicht züchtig betrug, sondern ausging, (dadurch) ihr Haus vernachlässigte und den Ruf ihres Ehemanns schädigte, wird man diese Frau ins Wasser werfen.

§ 153

Wenn die Ehefrau eines Mannes wegen eines anderen Mannes ihren Ehemann töten lässt, dann wird man diese Frau pfählen.

§ 157

Wenn ein Mann nach dem Tode seines Vaters im Schosse seiner Mutter schläft, wird man beide verbrennen.