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Im berühmten
Kodex Hammurabi werden treulose Ehefrauen streng bestraft. Aber auch Vergewaltigung
und Inzest werden mit der Todesstrafe geahndet.
§ 129 |
Wenn die Ehefrau
eines Mannes mit einem anderen Mann beim Beischlaf ergriffen wird,
bindet man beide und wirft sie ins Wasser.
Wenn
jedoch der Herr der Ehefrau seine Ehefrau am Leben lässt, dann
wird auch der König seinen Diener am Leben lassen.
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§ 130 |
Wenn ein Mann
die Ehefrau eines (anderen) Mannes, die noch keinen Beischlaf mit
einem männlichen Wesen hatte und im Hause ihres Vaters wohnt,
knebelt und in ihrem Schoss liegt, und (wenn) man ihn (dabei) ergreift,
dann wird man ihn töten. Die Frau aber wird freigelassen.
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§ 131 |
Wenn ein Ehemann
seine Ehefrau des Ehebruchs bezichtigt, sie aber nicht beim Beischlaf
ergriffen wurde, soll sie bei Gott schwören und zu ihrem Elternhaus
zurückkehren.
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§ 132 |
Wenn
auf die Ehefrau eines Mannes wegen eines anderen Mannes mit dem Finger
gezeigt wurde, sie aber beim Beischlaf mit dem andern Mann nicht ergriffen
wurde, dann wird sie für ihren Ehemann zum Flussordal gehen. |
§ 142
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Wenn eine Ehefrau
ihren Ehemann hasst und zu ihm sagt: "Du sollst mich nicht
anfassen!", dann wird ihre Angelegenheit in ihrem Tor* untersucht
werden. Wenn sie sich züchtig und fehlerfrei betrug, obwohl
ihr Mann ausging und sie höchst unehrerbietig behandelte, dann
wird diese Frau, ohne eine Schande davon zu tragen, ihre Mitgift
nehmen und zum Hause ihres Vaters (zurück)gehen.
*Tor = Gerichtsstätte,
hier des Stadtviertels
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§ 143
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Wenn sie sich
(aber) nicht züchtig betrug, sondern ausging, (dadurch) ihr
Haus vernachlässigte und den Ruf ihres Ehemanns schädigte,
wird man diese Frau ins Wasser werfen.
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§ 153
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Wenn die Ehefrau
eines Mannes wegen eines anderen Mannes ihren Ehemann töten
lässt, dann wird man diese Frau pfählen.
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§ 157
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Wenn ein Mann
nach dem Tode seines Vaters im Schosse seiner Mutter schläft,
wird man beide verbrennen.
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