|
Schon
mancher Prozess war entschieden, bevor er überhaupt geführt wurde,
wenn dem Kläger befohlen wurde, einen Eid auf seine Aussagen zu schwören.
Auf dieses Mittel griff man zurück, wenn mündliche Abreden vor
Gericht kamen oder Urkunde (Tontafeln können brechen!) oder Zeugen
abhanden gekommen waren.
In einer Urkunde
vom Ende des 3. Jahrtausends v. Chr. heisst es lakonisch:
"Lugal-mach-e
hat einen Sklaven für 4 Sekel Silber gekauft. Die Zeugen sind gestorben.
Deshalb wird, wenn Lugal-mach-e einen Eid darüber schwört, er
den Sklaven an sich nehmen."*
Als weiteren
Beleg, dass der Eid die Beklagte begünstigte, sei hier eine Urkunde
aus Babylon aus dem 19. Jahrhundert v. Chr. zitiert:
"(Gerichts)Urkunde:
Wegen eines
Hauses in D., das der Manutum, Tochter des Abdirah gehört, hat Hamazirum,
Tochter des Abihar, geklagt.
Die Richter
im Schamasch-Tempel übergaben Manutum der Eidleistung bei (ihrem)
Gott.
Nachdem Manutum
bei Aja**, ihrer Herrin, geschworen hatte, widerrief sie (= Hamazirum)
ihren Anspruch.
Niemals wieder
soll Hamazirum in Zukunft wegen dieses Hauses, des Erbes, der Besitztümer
oder des Nachlasses der Manutum, was auch immer es sein möge, Klage
erheben.
Bei Schamasch,
Aja, Marduk und Sumu-la-El (=dem König von Babylon) schworen sie.
Rechtsspruch
des Schamasch-Tempels."
(Es folgen:
2 Richter, 2 Zeugen, 1 Zeugin und Schreiberin.)
*A. Falkenstein,
Neusumerische Gerichtsurkunden Bd. II, Nr. 373.
**Aja ist die
Gemahlin des Schamasch und daher auch in seinem Tempel verehrt worden,
wo der Prozess stattfand.
Jede Urkunde wurde
beeidet mit kürzeren oder längeren Klauseln. Da reichte es den
einen, beim Leben des Königs zu schwören, andere wiederum wollten
es ganz genau wissen. So oder ähnlich lautete dann die Formulierung:
"NN,
NN und NN sowie alle ihre Erben, soviele auch da sind oder sein werden,
werden wegen dieser Sache in Zukunft und für alle Zeit nicht mehr
auf NN zurückkommen, sie werden keine Klage mehr erheben. Dies schworen
sie bei Gott A, B, C, dem König und den Richtern der Stadt D."
|
|